Musterbrief zur Kostenübernahme
Die Krankenkassen wollen die Kosten für die Stoßwellentherapie nicht übernehmen, weil die Stoßwellentherapie angeblich wissenschaftlich nicht erwiesen ist. Hier finden Sie einen Musterbrief an die Krankenkasse zur Kostenübernahme für die Stoßwellentherapie.
An den Vorstand
Ihrer Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Nachricht an den Patienten, Herrn XY, schreiben Sie, dass zur Stoßwellentherapie keine wissenschaftlich fundierten Studien vorliegen. Sie äußern sich, dass die durchgeführten Studien teilweise erhebliche Mängel aufweisen. Als einer der ersten, der in Deutschland die Stoßwellentherapie durchführte, als Mitbegründer nationaler und internationaler Fachgesellschaften, sowie als regelmäßiger Referent auf nationalen und internationalen Kongressen bin ich in der ESWT bestens informiert. Ihre Auffassung, entspricht nicht mehr dem heutigen Wissen über die Stoßwelle. Ihr Schreiben an Herrn XY hätte vor 10 Jahren noch eine gewisse Berechtigung gehabt. Die internationale Literatur beweist, dass die Effizienz gerade bei Sehnenerkrankungen wissenschaftlich gesichert ist. Nicht umsonst wird die Stoßwellentherapie bei bestimmten Sehnenerkrankungen von der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA anerkannt. Diese amerikanische Behörde ist bekannt für ihre stringente Beurteilung neuer Behandlungsmaßnahmen und wird ihre Anerkennung der Stoßwellentherapie nicht auf unzureichende wissenschaftliche Studien stützen.
Wieso in Deutschland gerade die gesetzlichen Krankenkassen sich dieser modernen, erfolgreichen Therapie widersetzen, hat sicherlich nicht damit zu, dass angeblich wissenschaftliche Studien fehlen, sondern damit, dass man aus Kostengründen diese Therapie nicht anerkennt und am ehesten in irgendein Budget unterbringen möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie als Privatversicherer sich diese Argumentation anschließen.
Bei Herrn XY besteht eine Degeneration der Achillessehne im Sinne einer Achillodynie. Aufgrund degenerativer Prozesse besteht die Gefahr einer Spontanruptur. Der Patient leidet nunmehr seit ca. 6 Monaten an beiderseitigen Achillessehnen- bzw. Fersenschmerzen, insbesondere bei sportlichen Aktivitäten.
Die spontane Rissbildung mit der nachfolgender Operation oder aber eine intratendinöse sogenannte Umkippplastik zur Verstärkung des Sehnengewebes mit Provozierung einer festen narbigen Regeration im Falle therapieresistenter Schmerzen kann durch die operationsersetzende Maßnahme der Stoßwellentherapie vermieden bzw.vorgebeugt werden.
Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass durch die Stoßwellen Wachstumsfaktoren insbesondere im Sinne einer Gefäßeinsprossung mit nachfolgender Bindegewebsbildung sowie einer Stickoxidbildung zur Gefäßerweiterung gebildet werden, ein Vorgang, der auch durch die Traumatisierung der Operation hervorgerufen wird. Operation und Stoßwellentherapie haben insofern dieselbe Wirkung, weil auch dabei Wachstumsfaktoren freigesetzt werden. Zur Behandlung sind 3-5 Sitzungen mit einem Intervall von wenigstens 14 Tagen erforderlich, damit die molekularbiologischen Prozesse nicht durch eine Überbehandlung gestört werden. In Fachkreisen spricht man auch neudeutsch von einem „tissue-bioenginiering“.
Andere konservativen Therapiemaßnahmen, wie Elektrotherapie, Krankengymnastik, Einlagenversorgung sind in Anbetracht des Befundes wenig sinnvoll. Im übrigen ist dazu zu fragen, ob Sie die Honorierung diese Therapieformen ebenfalls verweigern könnten, liegen doch für diese konservativen Maßnahmen keine wissenschaftlich fundierten Studien vor. Das ist im übrigen auch von der operativen Maßnahmen zu sagen. Auch hier liegen keine wissenschaftlich fundierten Studien vor, insbesondere was die Langzeitwirkung betrifft. Von der Stoßwellentherapie kann gesagt werden, dass keine andere konservative oder operative Therapieform so gründlich durch klinisch wissenschaftliche Untersuchungen und Grundlagenforschung bewiesen wurde wie die ESWT.
Mit freundlichen Grüßen,
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